Tierliebe über den Tod hinaus

Erbschaft für die Tiere?

Wenn das Herz voll ist für die Tiere, wollen Menschen auch über ihren eigenen Tod hinaus Gutes für die Mitgeschöpfe tun. Ältere oder kranke Menschen, aber auch zunehmend Jüngere machen sich Gedanken darüber, was einmal sein wird, wenn sie nicht mehr sind.

Oftmals sind keine nahen Angehörigen da oder es besteht kein Kontakt mehr. Viele Tierbesitzer stellen sich dann die Frage, was aus ihren vierbeinigen oder gefiederten Lieblingen wird, wenn sie selbst einmal nicht mehr leben.

In den vielen Jahren des Bestehens des Tierschutzvereins sind viele Hunde, Katzen und Kleintiere zu uns gekommen, weil deren Besitzer verstorben waren. Die Erben wollten oder konnten sie nicht übernehmen und ihnen weiter das Leben in einer Familie bieten. Wir kümmern uns nicht nur um diese Tiere, sondern kommen den im Testament geäußerten Wünschen des Erblassers über die Zukunft seines Haustieres nach. Auch ein Vermächtnis für den Tierschutzverein ist möglich, in diesem Fall wird der Tierschutzverein nicht Erbe, sondern Vermächtnisnehmer. Das Vermächtnis ist auf eine bestimmte Summe oder einen bestimmten Gegenstand z. B. Auto, Haus usw. ausgestellt. Der Erbe des gesamten Vermögens muss dann dieses Vermächtnis gegenüber dem Tierschutzverein erfüllen. Die Verwendung der uns gegebenen Spendengelder ist jederzeit nachvollziehbar.

Tiere können nicht erben und Tierbesitzer, die sich Gedanken darüber machen, was im eigenen Todesfall aus dem liebgewonnen Hund, der Katze oder den Sittichen aus der Voliere wird, können bei uns einen aufrichtigen Partner finden. Immer wieder erleben wir, dass Menschen ein Haustier bei uns abgegeben wollen, weil der Besitzer verstarb. Es sind für uns sehr traurige Erlebnisse, wenn das im Erbe gebundene Vermögen gerne angenommen, das Haustier aber abgeschoben wird.

Die Form muss stimmen. Bei der richtigen Aufstellung und Formulierung eines Testaments kommt es auf viele Details an. Am besten bittet man einen Notar um Aufklärung und Rat. Ein eigenhändig abgefasstes Testament muss handschriftlich mit Angabe des Datums und der Unterschrift erfolgen. Wichtig ist auch, dass das Testament so hinterlegt wird, dass es im Falle des Todes auch auffindbar ist und nicht von Unbefugten vernichtet werden kann. Testamente können zur Sicherheit bei einem Notar oder bei dem zuständigen Gericht hinterlegt werden. Wichtig ist, dass Sie den Namen des Erben oder des Vermächtnisnehmers korrekt einsetzen. Also nicht “Tierheim Meerbusch”, wie wir es leider schon erleben mussten.

Der korrekte Name ist:

Tierschutzverein Meerbusch e.V.
Kaarster Str. 34
40670 Meerbusch

Wir sind als gemeinnützig anerkannt und von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer befreit.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen sowie zu einem ausführlichen Gespräch zur Verfügung:

E-Mail: finanzen@tierschutzverein-meerbusch.de